Auflagen zur Benutzung des Modellfluggeländes Bit-Falken e.V.
nach
Auflagen der COVID19 Schutzverordnung; Stand 13.04.2021
1. Das Modellfluggelände darf nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden.
2. Es dürfen sich maximal 5 Personen, jedoch nur aus max. 2 Haushalten gleichzeitig auf dem
Modellfluggelände aufhalten.
3. Der Sicherheitsabstand beträgt zu jeder Zeit 2 Meter.
a. Sofern nicht geflogen wird, hat sich jeder in seinem Vorbereitungsbereich aufzuhalten.
b. Auf dem Weg zum und vom Flugfeld ist auf den Sicherheitsabstand (2m) zu achten.
4. Die Schutzhütte darf nicht zum Aufenthalt genutzt werden.
5. Treffen / Versammlungen / Wettbewerbe sind weiterhin untersagt.
6. Die 2te anwesende Person ist als Flugleitung tätig und überwacht, dass die Mindestabstände
eingehalten werden und sich maximal 5 Personen aus max. 2 Haushalten gleichzeitig
auf dem Gelände der Bit-Falken e.V. aufhalten.
Zusätzlich anreisende Mitglieder müssen das Gelände wieder verlassen.
7. Im Zuge der Pflicht zur Kontakterfassung, muss sich jedes anwesende Mitglied in eine Liste
eintragen. Dieses ist vom Flugleiter zu überwachen, welcher diese Liste dann an den
Vorstand weiterleitet.
8. Der Vorstand hat die Auflagen zusammen mit dem Ordnungsamt abgestimmt.
Jedes Vereinsmitglied ist für die Einhaltung eigenverantwortlich.
Strafen bei Verstößen werden somit direkt an das Vereinsmitglied gerichtet.
euer Vorstand der Modellfluggruppe Bit-Falken e.V. Stand 13.04.2021